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Probefahrtbedingungen 

 

  1. Zur Probefahrt stellen wir Ihnen das gewünschte Fahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug ist auf unsere Autohaus zugelassen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt bei uns, die Zulassungsbescheinigung Teil I liegt als Kopie dem Fahrzeug bei. Das Fahrzeug darf nur von Ihnen gefahren werden. Möchten weitere PErsonen das Fahrzeug fahren, bitte vorab anmelden.
  2. Probefahrtdauer beträgt zwischen 30 und 60 Minuten. Im Falle einer vom Nutzer zu vertretenden Überschreitung der Rückgabefrist gilt ab dem und pro angefangenen Kalendertag ein Nutzungsentgeld von EUR 20 bis 50,- (je nach Modell). Sie sind verpflichtet, uns über jede sich abzeichnende Verspätung unverzüglich zu informieren.
  3. Für die Probefahrt stehen Ihnen 50 km unentgeldlich zur Verfügung. Jeder weitere Kilometer wird mit EUR 0,20 berechnet! (Kraftstoffverbrauch & Mehrkilometer)
  4. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht zulässig. Die unter 5. genannte Schadensdeckung gilt für solche Fahrten nicht.
  5. Das Fahrzeug ist gegen Haftpflichtschäden und Vollkaskoschäden mit einer Selbstbeteiligung von EUR 600,- versichert. (Ausnahme bilden hier Versicherungskennzeichen - Rote Nummern) Bei einem Schadenfall/Beschädigungen am Fahrzeug haften Sie für die enstandenen Kosten.
  6. Der Benutzer verpflichtet sich, dass Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln, die gesetzliche Straßenverkehrsordnung zu beachten und da Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern. Desweiteren darf eine Probefahrt nur auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden- Bei übermäßiger Verunreinigung des Fahrzeugs außen wie innen (Wetteruntypsiche Verunreinigung) wird Ihnen die Reinigung in Rechnung gestellt.
  7. Jeder Unfall/Beschädigung müssen wir unverzüglich informiert werden. Zusätzlich legen Sie uns einen vollständigen und ordnungsgemäßen Schadensbericht vor. Bitte verständigen Sie bei Unfällen mit Unfallgegener oder Beschädigten die Polizei.
  8. Bitte achten Sie vor Fahrtbeginn darauf das alle nötigen Unterlagen (Kopie Fahrzeugschein, Verbandskasten, ect.) im Fahrzeug befindlich sind, auch wir vergessen/übersehen mal etwas.
  9. Wir sind als Händler verpflichtet uns zu vergewissern ob Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, daher denken Sie bitte daran zum Probefahrttermin ihren Führerschein und Personalausweis mitzubringen.

Die Probefahrtzeit und Länge bezieht sich auf die individuelle Vereinbarung!

 

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